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Gute Laune Trio – die Walk Acts für Schlager, Swing & Superstimmung !  >> aus

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Budget : auf Anfrage

Veranstaltungen: Empfang

Detailbeschreibung

Lebensfreude, positive Energie, drei schöne Stimmen, zwei Gitarren und ein Kontrabass. Die drei rocken mit Elvis, swingen mit Sinatra und zelebrieren atemlos die Gassenhauer der deutschen und internationalen Unterhaltungsmusik - auch spontan auf Zuruf.

Künstler, die von Kunden empfohlen wurden:

One Night Band - Tanzmusik / Partymusik mit Klasse
Die One Night Band sorgt dafür, dass Ihre Bemühungen rund um Ihr Fest - sei es Ihre Grün- oder Silberhochzeit, eine Galafestlichkeit, ein Betriebsfest, eine Präsentation oder ähnliches - gekrönt werden mit dem perfekten musikalischen Rahmen.Ob dezent elegante Dinnermusik mit modernen Stücken und Klassikern, die jeder schätzt und liebt oder Tanzmusik / Partymusik von Pop bis Rock.Die One Night Band ist Deutschlandweit tätig!
DE  PLZ: 48429
Budget / Gage: XXL 
Blues Brothers Tribute
Jake und Elwood Blues - die Bluesbrothers Tribute Show Seit 25 Jahren interpretieren die zwei Hamburger bereits die allbekannten Songs der Blues Brothers - mit Live Gesang und coolen Sprüchen. Eine mitreißende Show, bei der kein Fuß am Boden bleibt. Engagiert die beiden für Eure Betriebsfeier, Stadtfest, Geburtstag, Hochzeit, Scheidung, Beerdigung - wir machen alles. Anfragen kostet nix!
DE  PLZ: 21035
Budget / Gage: auf Anfrage 
DECOY -  Top40 Coverband & Partyband | NRW
Will man decoy mit nur wenigen Worten beschreiben dann vermutlich am ehesten so: Einfach einer der derzeit besten Live-Acts in Deutschland! Seit 2005 besteht decoy aus 6 Profimusikern, die schon mit Stars wie z.B. Peter Maffay, Mel C. oder Clueso auf Tour waren. Ihr Repertoire besteht aus den angesagtesten Pop-, Rock-, Soul und Disco- Songs, gepaart mit ausgewählten Klassikern der letzten 30 Jahre. Von Anfang an bewies d
DE  PLZ: 50937
Budget / Gage: auf Anfrage 


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Künstler-Lexikon

Versammlungsstätten-Verordnung

In der Versammlungsstätten-Verordnung sind Vorschriften zusammengefasst, die beim Bau oder Betrieb von Versammlungsstätten gelten. Solche Stätten waren ursprünglich Theater, der Begriff wird heute aber jegliche Art von Großveranstaltung wie Konzerte, Sportveranstaltungen etc. angewandt. In der Verordnung sind unter anderem Brandschutzbestimmungen festgelegt.

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